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   LSG Hamburg, 04.06.2009 - L 5 AL 8/05   

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https://dejure.org/2009,22584
LSG Hamburg, 04.06.2009 - L 5 AL 8/05 (https://dejure.org/2009,22584)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 04.06.2009 - L 5 AL 8/05 (https://dejure.org/2009,22584)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 04. Juni 2009 - L 5 AL 8/05 (https://dejure.org/2009,22584)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Persönliche Unabhängigkeit, eigene wirtschaftliche Verantwortung und Verfügungsgewalt über die Betriebseinrichtungen und Betriebsmittel als Hauptmerkmale der selbstständigen Tätigkeit; Umfang der Kurzzeitigkeitsgrenze des § 102 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) bzw. des § ...

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 28.10.1987 - 7 RAr 28/86

    Kurzzeitigkeitsgrenze - Umsatz - Selbständige Nebentätigkeit - Zeitliche

    Auszug aus LSG Hamburg, 04.06.2009 - L 5 AL 8/05
    Ausgenommen sind Verrichtungen, die nur aus Liebhaberei, zum Zeitvertreib, aus Gründen der körperlichen Ertüchtigung, aus Nächstenliebe oder ähnlichen Motiven vorgenommen werden (BSG, Urt. v. 28.10.1987, 7 RAr 28/86 m.w.N., juris).

    Für die Frage indes, ob eine Tätigkeit des Arbeitnehmers als Selbständiger die Grenze des § 102 AFG überschreitet und der Arbeitnehmer deshalb nicht arbeitslos ist, ist es rechtlich unerheblich, ob und in welchem Umfange durch die selbständige Tätigkeit tatsächlich Gewinn erzielt wird (BSG, Urt. v. 28.10.1987, 7 RAr 28/86, m.w.N., juris; Steinmeyer, in: Gagel, SGB III, § 119 Rn. 67j, Stand Jan. 2005; Scheidt, in: Wissing/Mutschler/Bartz/Schmidt-DeCaluwe, § 118 Rn. 44, Stand Febr. 1999).

    Unabhängig von der Frage, welchen zeitlichen Umfang die Tätigkeit der Klägerin in ihrem Betrieb über die regelmäßigen Bürozeiten hinaus erforderte, sind jedenfalls die regelmäßigen Öffnungs- bzw. Bürozeiten voll zu berücksichtigen (BSG, Urt. v. 28.10.1987, a.a.O.; LSG NRW, Urt. v. 5.3.2003, L 12 AL 124/02, juris; LSG Nds., Beschl. v. 18 ...2.1888, 7 S(Ar) 262/87, juris; Valgolio, in: Spellbrink/Eicher, a.a.O., § 10 Rn. 135; Brand, in: Niesel, SGB III, 3. Aufl. 2005, § 119 Rn. 30; Steinmeyer, a.a.O. § 119 Rn. 67j).

    Das Bundessozialgericht (Urt. v. 28.10.1987, a.a.O) hat dazu überzeugend ausgeführt, "( ) dass Stunden wie die üblichen Bürostunden, in denen sich ein Selbständiger für die Erledigung seiner Tätigkeiten, insbesondere auch für Telefonate und Besuche seiner Geschäftspartner bereitzuhalten pflegt, voll zu berücksichtigen sind, selbst wenn in Ermangelung von Aufträgen der Selbständige sie nicht voll mit eigentlicher Arbeit auszufüllen vermag (in diesem Sinne auch Schönefelder/Kranz/Wanka, aaO, § 101 aF, Rdz 13).

  • BSG, 15.06.1988 - 7 RAr 12/87

    Erfüllung der für die Arbeitslosengeld- und Arbeitslosenhilfegewährung

    Auszug aus LSG Hamburg, 04.06.2009 - L 5 AL 8/05
    Ob eine Beschäftigung kurzzeitig ist, ist zunächst den vertraglichen Vereinbarungen über die Arbeitszeit zu entnehmen; erst wenn Vereinbarungen hinsichtlich der Arbeitszeit nicht bestehen, ist maßgebend, ob die Beschäftigung der Natur der Sache nach auf weniger als 18 Stunden wöchentlich beschränkt zu sein pflegt (BSG, Urt. v. 28.10.1987 m.w.N., a.a.O.; BSG, Urt. v. 15.6.1988, 7 RAr 12/87, juris; Söhngen, in: Eicher/Schlegel, SGB III, § 119 Rn. 65, Stand Febr. 2009; Valgolio, in: Spellbrink/Eicher, Kasseler Hdb. des Arbeitsförderungsrechts, 2003, § 10 Rn. 126).

    Es herrscht Einigkeit, dass insoweit auf eine vorausschauende Betrachtung zum Zeitpunkt des Beginns bzw. der Änderung der Beschäftigung abzustellen ist (BSG, Urt. v. 15.6.1988, 7 RAr 12/87, juris; LSG Nds-Bremen, Urt. v. 13.1.2004, L 7 AL 282/03, juris; Steinmeyer, a.a.O., § 119 Rn. 69 f.; Söhngen, a.a.O., § 119 Rn. 64; Valgolio, in: Hauck/Noftz, a.a.O., § 119 Rn. 60; Scheidt, a.a.O., § 118 Rn. 29).

    Wird allerdings ein 12-Monats-Zeitraum zugrunde gelegt (vgl. dazu BSG, Urt. v. 15.6.1988, 7 RAr 12/87, juris), um das sommerliche Golfspiel in eine ganzjährige Betrachtungsweise einzurechnen, ergibt sich sogleich eine wöchentliche Arbeitszeit von über 18 Stunden.

  • BSG, 15.12.1999 - B 11 AL 53/99 R

    Vorausschauende Beurteilung bei der Prüfung der Kurzzeitigkeit,

    Auszug aus LSG Hamburg, 04.06.2009 - L 5 AL 8/05
    Das BSG betont, dass diese Betrachtung auch maßgeblich bleibt, wenn sich die voraussichtliche Gestaltung nicht verwirklicht (BSG, Urt. v. 15.12.1999, B 11 AL 53/99 R, juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.03.2003 - L 12 AL 124/02

    Arbeitslosenversicherung

    Auszug aus LSG Hamburg, 04.06.2009 - L 5 AL 8/05
    Unabhängig von der Frage, welchen zeitlichen Umfang die Tätigkeit der Klägerin in ihrem Betrieb über die regelmäßigen Bürozeiten hinaus erforderte, sind jedenfalls die regelmäßigen Öffnungs- bzw. Bürozeiten voll zu berücksichtigen (BSG, Urt. v. 28.10.1987, a.a.O.; LSG NRW, Urt. v. 5.3.2003, L 12 AL 124/02, juris; LSG Nds., Beschl. v. 18 ...2.1888, 7 S(Ar) 262/87, juris; Valgolio, in: Spellbrink/Eicher, a.a.O., § 10 Rn. 135; Brand, in: Niesel, SGB III, 3. Aufl. 2005, § 119 Rn. 30; Steinmeyer, a.a.O. § 119 Rn. 67j).
  • BSG, 30.05.1978 - 7 RAr 48/77

    Beschäftigung - Dauer - Beschränkung auf weniger als 20 Stunden - Beschränkung

    Auszug aus LSG Hamburg, 04.06.2009 - L 5 AL 8/05
    Maßgebend ist, welchen Zeitaufwand bei normalem Ablauf der Ereignisse ein durchschnittlich begabter Ausführender mit durchschnittlichen Fähigkeiten unter den üblichen Bedingungen benötigt (BSG, Urt. v. 28.10.1987 m.w.N., a.a.O.; BSG, Urt. v. 30.5.1978, 7 RAr 48/77, juris; Valgolio, in: Hauck/Noftz, SGB III, § 119 Rn. 59, Stand Jan. 2006; Steinmeyer, a.a.O.).
  • BSG, 25.08.1981 - 7 RAr 68/80
    Auszug aus LSG Hamburg, 04.06.2009 - L 5 AL 8/05
    Allerdings hat das Bundessozialgericht (Urt. v. 25.8.1981, 7 RAr 68/80, juris) einen Erfahrungssatz, dass ein Rechtsanwalt mehr als 20 Stunden wöchentlich arbeite, verneint, und nur zugestanden, dass entsprechende Vorkehrungen den Nachweis erleichtern würden.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.01.2004 - L 7 AL 282/03
    Auszug aus LSG Hamburg, 04.06.2009 - L 5 AL 8/05
    Es herrscht Einigkeit, dass insoweit auf eine vorausschauende Betrachtung zum Zeitpunkt des Beginns bzw. der Änderung der Beschäftigung abzustellen ist (BSG, Urt. v. 15.6.1988, 7 RAr 12/87, juris; LSG Nds-Bremen, Urt. v. 13.1.2004, L 7 AL 282/03, juris; Steinmeyer, a.a.O., § 119 Rn. 69 f.; Söhngen, a.a.O., § 119 Rn. 64; Valgolio, in: Hauck/Noftz, a.a.O., § 119 Rn. 60; Scheidt, a.a.O., § 118 Rn. 29).
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